Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikation Erziehung Schwerpunkt Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung Erzieher (2BFQEE)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Die zweijährige Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen vermittelt eine qualifizierte Vorbereitung zum Erzieherabschluss im Rahmen der Schulfremdenprüfung an der Fachschule für Sozialpädagogik.
Zielgruppe
Interessenten mit mindestens dem mittlerem Bildungsabschluss und weiteren zusätzlichen Voraussetzungen, die sich auf die Ablegung der Schulfremdenprüfung zum Erzieher vorbereiten möchten.
Besonderheiten
Die Schulfremdenprüfung wird an der Mathilde- Planck-Schule abgelegt.
Das Merkblatt des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Schulfremdenprüfung Erzieher steht im Downloadbereich (--> Allgemeines) unserer Homepage zur Verfügung.
Es handelt sich bei dieser Schulart nicht um eine Ausbildung zur Erzieherin, sondern um einen Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung.
Dauer
Damit Familie und Schule miteinander in Einklang gebracht werden können, erfolgt die zweijährige Ausbildung mit ca. 10 Stunden pro Woche in Teilzeitform.
Voraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für die zweijährige Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen/Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher sind:
1. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik, belegt durch entsprechende Nachweise.
(1) Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind:
- Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasium im achtjährigen Bildungsgang und
- a) der erfolgreiche Abschluss eines einjährigen Berufskollegs Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
b) ein Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung. und - der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entspricht.
(2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen (1) Nr. 1. und 3. erfüllen und
- ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Abs.2 Nr.1-3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossen Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“ besucht wurde, oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, werden auf das sechswöchige Praktikum angerechnet.
(3) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die bisher genannten Voraussetzungen erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die die Voraussetzungen (1) Nr. 1 und 3 erfüllen, wenn sie
- Eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- a) ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Abs. 2 Nr. 1-3 KiTaG oder
b) eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Tagesmutter mit mehreren Kindern oder
c) die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren nachweisen. Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, werden auf die Vollzeittätigkeit nach Nr. 1 oder das Praktikum nach Nr. 2 a) angerechnet.
2. Zusätzlich eine mindestens dreimonatige, bei Tagesmüttern mindestens zweimo-natige, einschlägige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Abs. 2 Nr.1-3 KiTaG oder ausnahmsweise einer anderen entsprechend geeigneten Fachkraft, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.
3. Nicht bereits zweimal die schulische Abschlussprüfung oder die Schulfremdenprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik nicht bestanden haben und nicht bereits die schulische Abschlussprüfung oder die Schulfremdenprüfung bestanden haben.
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Dies bedeutet für die Schulfremdenprüfung, dass Kenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfach | Wochenstunden |
---|---|
Religionslehre/Religionspädagogik | 1 |
Deutsch |
1 |
Englisch |
1 |
Berufliches Handeln fundieren |
3,5 |
Erziehung und Betreuung gestalten |
3 |
Bildung und Entwicklung fördern I |
3 |
Bildung und Entwicklung fördern II | 4,5 |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen |
2 |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 1 |
Gesamtstundenzahl in 2 Schuljahren (Pro Schuljahr werden je 10 Stunden pro Woche unterrichtet) |
20 |
Es können noch Wahlfächer angeboten werden.
Prüfung
Nach dem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikation kann man bei Vorlage aller Voraussetzungen an der Schulfremdenprüfung zum Erzieher teilnehmen.
An die Schulfremdenprüfung schließt sich das einjährige Berufspraktikum an.
Am Ende des einjährigen Berufspraktikums wird ein Kolloquium abgelegt.
Abschluss
Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin.