Berufspädagogische Zusatzqualifikation zum/zur Praxisanleiter/-in für Pflegeberufe
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Zielsetzungen der Ausbildung
- Ausnahmevoraussetzungen
- Ausbildungsdauer und Unterrichtszeiten
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer und Stundentafel
- Abschluss und Prüfung
Zielsetzungen der Ausbildung
Die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich Berufspädagogik beinhaltet die Ausbildung zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter für Pflegeberufe entsprechend den Anforderungen der PflAPrV §4.
Ein berufliches Selbstverständnis als Praxisanleiter/-in zu entwickeln.
Die praktische Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu begleiten.
Den Theorie-Praxis-Transfer im Lernprozess zu unterstützen.
Den Lernort Praxis zu gestalten und individuelles Lernen im Arbeitsalltag zu ermöglichen.
Rückmeldungen über den Lernstand zu geben und die Reflexionskompetenz anzubahnen.
Leistungen zu beurteilen.
Als Prüfer das praktische Examen mitzugestalten.
Mit dem Lernort Schule zu kooperieren.
Aufnahmevoraussetzungen
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Altenpfleger/-in, Gesundheits- & Krankenpfleger/-in oder Kinderkrankenpfleger/-in.
- Eine anschließende in der Regel mindestens einjährige Berufspraxis. Im Ausnahmefall kann diese auch im Laufe der Ausbildung erworben werden.
Ausbildungsdauer und Unterrichtszeiten
- Es handelt sich um eine einjährige Ausbildung mit einem Umfang von 3oo Unterrichtsstunden.
- Die Ausbildung ist an der MPS kostenlos.
- Schultage:
- Jeden Freitag sechs Unterrichtsstunden (7:50 bis 12:50 Uhr)
- Jeden zweiten Donnerstag drei Unterrichtsstunden (16:15 bis 19:00 Uhr)
- Sechs ganztägige Studientage (7:50 bis 16:10 Uhr freitags)
Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsbeginn ist jeweils nach den Sommerferien.
- Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der erste Juni eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr.
- Ein später eingehender Aufnahmeantrag kann berücksichtigt werden, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- beglaubigte Abschrift oder Fotokopie der Zeugnisse nach Nr. 1 der Voraussetzungen. und Nachweise über die ausgeübte Berufstätigkeit
- ein Passbild
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfach | Wochenstunden |
---|---|
Pflichtbereich | |
Qualifizierung von Praxisanleiterinnen und -anleitern | |
Die Ausbildung planen und durchführen |
3 |
Leistung bewerten |
2 |
Lernortkooperation gestalten |
1,5 |
Wahlpflichtbereich | |
Planung und Reflexion exemplarischer Lern- und Arbeitsaufgaben und Praxisanleitungen |
1 |
Abschluss und Prüfung
Am Ende der Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikation findet eine schriftliche Abschlussprüfung im Bereich "Die Ausbildung planen und durchführen" statt.
Bei Bedarf wird diese durch eine mündliche Prüfung ergänzt.
Nach einem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat zum Nachweis ihrer berufspädagogischen Qualifikation.