Qualifizierung von Praxisanleiterinnen und -anleitern
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Eine Zielsetzung der Ausbildung ist die fachliche Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern für die Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Besonders im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher hat die Rolle der Anleitung einen neuen Stellenwert erhalten, da die Ausbildung von der Anleitung oftmals ab dem Beginn bis zum Berufsabschluss begleitet wird. Jedoch auch in der traditionellen Form der Erzieherausbildung sowie der Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger hat die Begleitung der Praktikantinnen und Praktikanten, nicht zuletzt durch den aktuellen Fachkräftemangel, eine hohe Bedeutung. Eine weitere Zielsetzung ist die Vermittlung von Kompetenzen die benötigt werden, um Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Angestoßen durch die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung gehen viele Einrichtungen den Schritt in Richtung Familienzentrum, weshalb Kompetenzen wie z.B. Beteiligung von Erwachsenen, Beratung oder Vernetzung im Sozialraum zunehmend gefragt sind.
Zielgruppe
Staatlich anerkannte Erzieher und Pädagogisches Personal nach § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz.
Besonderheiten
Im ersten Ausbildungsjahr werden die Inhalte zur Qualifizierung für die Anleitung von Praktikanten und Auszubildenden im Vordergrund stehen, im zweiten Ausbildungsjahr die Inhalte zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren.
Dauer
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und findet an zwei Spätnachmittagen (ab ca. 16.30 Uhr) jeweils im Umfang von drei bis vier Unterrichtsstunden statt.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Erzieherausbildung
- Pädagogisches Personal nach § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz
Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist der 01. Mai 2014. Der Kurs findet nur statt, wenn bis zu diesem Termin 20 Teilnehmer feststehen
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- beglaubigte Abschrift oder Fotokopie der Zeugnisse nach Nr. 1 der Voraussetzungen. und Nachweise über die ausgeübte Berufstätigkeit
- ein Passbild
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfach | Wochenstunden |
---|---|
Pflichtbereich | |
Qualifizierung von Praxisanleiterinnen und -anleitern | |
Die Ausbildung planen und durchführen |
4 |
Leistung bewerten |
1 |
Lernortkooperation gestalten |
1 |
Arbeit mit Erwachsenen in der Kindertageseinrichtung | |
Angebote für Erwachsene gestalten |
3 |
Familienzentrum konzeptionell entwickeln |
2 |
Zusammenarbeit und Vernetzung im sozialen Raum mitgestalten |
1 |
Prüfung
Eine schriftliche Abschlussprüfung im Handlungsfeld "Die Ausbildung planen und durchführen" im Umfang von 120 Minuten.
Abschluss
Nach erfolgreichem Besuch der Schule erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat zum Nachweis ihrer berufpädagogischen Qualifikation.