Zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe für Nichtmuttersprachlerinnen und Nichtmuttersprachler (Schwerpunkt: Förderung der deutschen Sprachkompetenz)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Die Ausbildung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, um bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen mithelfen zu können. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe vor allem pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen. Neben der beruflichen Ausbildung geht es um die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse.
Zielgruppe
Die Zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe ist ein Bildungsangebot für Interessenten mit Hauptschulabschluss. Sie eignet sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf in der stationären oder ambulanten Altenpflegehilfe anstreben. Nichtmuttersprachlerinnen und Nichtmuttersprachler mit geringen Deutschkenntnissen (Eingangsniveau A2) sollen innerhalb von zwei Jahren neben dem Ausbildungsabschluss "Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer" möglichst auch das Sprachniveau B2 erlangen.
Besonderheiten
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe hat theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Im 1. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler 21 Stunden Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe. Im zweiten Schuljahr 15 Stunden pro Woche. Am Ende des 1. Schuljahres soll die Möglichkeit bestehen, einen Sprachtest auf dem Niveau B1 zu machen. Der Nachweis von Sprachkenntnissen auf diesem Niveau ist erforderlich, um einen Einbürgerungstest machen zu können. In den zwei Jahren der Ausbildung soll das Niveau von A2 auf B2 erlangt werden. Migrantinnen und Migranten, die an einem Einbürgerungstest teilnehmen möchten, können sich im Rahmen des Faches Staatsbürgerkunde darauf vorbereiten.
Dauer
2 Jahre. Die Schulart beginnt mit einem 7-wöchigen Unterrichtsblock. In der anschließenden Praxisphase findet am Donnerstag Unterricht statt.
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,
und - der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis
- die Erklärung einer von der Schule genehmigten Einrichtung der Altenhilfe (stationäre/ambulante Pflegeeinrichtungen), dass sie den Bewerber praktisch ausbildet.
Zu Beginn der Ausbildung erfolgt eine Prüfung der deutschen Sprachkenntnisse (Niveau A2) durch die Schule.
Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Dabei ist der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr.
Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- ein vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
- ein lückenloser Lebenslauf in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls ausgeübte Berufstätigkeit/Praktikum,
- eine beglaubigte Fotokopie oder Abschrift der Zeugnisse nach 1 der Voraussetzungen,
- ein Passbild.
- bei Minderjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Schule für Altenpflege der Bewerber bereits einen Aufnahmeantrag gerichtet hat
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Sobald das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorliegt, ist ohne besondere Aufforderung unverzüglich eine beglaubigte Fotokopie nachzureichen.
Die Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Platzreservierung. Sie müssen daraufhin mit einer von der Schule genehmigten Ausbildungsstelle einen Ausbildungsvertrag abschließen. Erst nach Vorlage des Vertrags erfolgt die endgültige Zusage. Der Vertrag muss der Schule mindestens drei Wochen vor Unterrichtsbeginn vorliegen. Wenn mehr Bewerber vorhanden sind als Schulplätze, wird eine Warteliste geführt. Eine Beratung hinsichtlich der Ausbildungsstelle wird von der Schule angeboten.
Unterrichtsfächer
Folgende Fächer werden als Pflichtfächer unterrichtet: | Wochenstunden | |
---|---|---|
Schuljahr | 1. | 2. |
1. Pflichtbereich | ||
1.1. Allgemeiner Bereich |
||
Religionslehre |
1 | 1 |
Deutsch |
10 | 5 |
1.2. Lernereiche |
||
Aufgaben und Konzepte der Altenpflege |
6 | 5 |
Unterstützung bei der Lebensgestaltung |
2 | 1 |
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen |
- | 2 |
Altenpflege und Beruf |
- | 1 |
2. Wahlpflichtbereich | ||
Staatsbürgerkunde |
2 | - |
21 | 15 | |
3. Praxis in der Altenpflege | mindst. 600 | mindst. 1000 |
Darüber hinaus können noch Wahlfächer angeboten werden.
Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil.
Abschluss
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt man die Berufsbezeichnung „Altenpflegehelferin“ oder „Altenpflegehelfer“. Am Ende der Ausbildung wird durch das Bestehen der Abschlussprüfung nachgewiesen, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen. Dazu muss im Abschlusszeugnis im Fach Deutsch die Note "ausreichend" erreicht werden.