Zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege (2BFP)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Die Zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege vermittelt sowohl eine erweiterte allgemeine Bildung als auch grundlegende berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die insbesondere Voraussetzung für einschlägige pflegerische Ausbildungsgänge und Gesundheitsberufe sind. Sie schließt mit der Fachschulreife ab (Mittlerer Bildungsabschluss).
Zielgruppe
Die Zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege ist ein Bildungsangebot für Interessenten mit Hauptschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand.
Sie eignet sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die nach der Fachschulreife einen Beruf als Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger/-in, Heilgymnast, Beschäftigungstherapeut, pharmazeutisch-technicher Assistent, medizinisch-technischer Assistent, Diätassistent, Arzthelfer/-in, Hebamme anstreben.
Besonderheiten
Die berufsbezogenen Profilfächer der zweijährigen Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege bilden die Berufsfachliche und die Berufspraktische Kompetenz. Sie umfassen die Bereiche Gesundheitslehre, Pflege mit Übungen, Labortechnologie und Textverarbeitung. Im ersten Jahr nehmen die Schülerinnen und Schüler an einem zweiwöchigen profilbezogenen Praktikum teil, das der Berufsorientierung und –erfahrung dienen soll.
Dauer
2 Jahre Vollzeit (ca. 32 Wochenstunden)
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs
oder - das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs
oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte, - das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note "mangelhaft" erteilt sein darf,
oder - der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstands.
Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note "befriedigend" erzielt wurde.
Aufnahmeverfahren
Unterrichtsbeginn ist jeweils nach den Sommerferien. Der Aufnahmeantrag mit den vollständigen Unterlagen ist bei der Schule zu stellen. Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Eine Zusendung der Unterlagen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dabei ist der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr.
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- ein vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten,
- ein lückenloser Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,
- eine beglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Halbjahreszeugnisses,
- ein Passbild.
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Sobald das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorliegt, ist ohne besondere Aufforderung unverzüglich eine beglaubigte Fotokopie nachzureichen.
Unterrichtsfächer
Folgende Fächer werden als Pflichtfächer unterrichtet: | Wochenstunden | |
---|---|---|
Schuljahr | 1. | 2. |
1. Pflichtbereich | ||
1.1. Allgemeiner Bereich |
||
Religionslehre |
2 | 1 |
Deutsch |
3 | 2 |
Geschichte mit Gemeinschaftskunde |
2 | 2 |
Sport |
2 | 2 |
Englisch |
3 | 4 |
Mathematik |
3 | 4 |
Chemie oder Physik |
2 | 2 |
1.2. Profilbereich |
||
Berufsfachliche Kompetenz |
6 | 6 |
Projektkompetenz |
||
Berufspraktische Kompetenz |
5 | 5 |
2. Wahlpflichtbereich | 4 | 4 |
Betriebspraktikum |
||
Ergänzender Fachunterricht |
||
Stützunterricht |
||
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Darüber hinaus können noch Wahlfächer angeboten werden.
Prüfung
Schriftliche Prüfung in Deutsch, Englisch, Mathematik, Berufsfachlicher Kompetenz.
Praktische Prüfung in Berufpraktischer Kompetenz.
Mündliche Prüfung in mindestens einem der folgenden Fächer:
Religionslehre, Deutsch, Englisch, Geschichte/Gemeinschaftskunde, Mathematik, Biologie, Berufsfachliche Kompetenz, Ethik, Chemie.
Abschluss
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt man die Fachschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss). Diese ist die Voraussetzung für alle beruflichen Ausbildungen, für die der Mittlere Bildungsabschluss erforderlich ist. Die Fachschulreife berechtigt zudem zum Besuch aufbauender beruflicher Bildungsgänge, insbesondere des beruflichen Gymnasiums und des Berufskollegs.