Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife.
Zielgruppe
Interessenten mit mindestens dem mittlerem Bildungsabschluss und dem erfolgreichen Abschluss des Berufskollegs für Sozialpädagogik bzw. weitere Zugangsvorsaussetzungen, die unter Voraussetzungen aufgelistet sind.
Besonderheiten
An der Mathilde-Planck- Schule gibt es eine Vielfalt von Wahlpflichtfächern, die in den einzelnen Ausbildungsjahren ausgewählt werden können, z.B. Theaterpädagogik, Naturpädagogik, Kleinkindpädagogik, Sport- und Bewegungspädagogik.
Während der dreijährigen Ausbildung kann am Mathematikunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen werden und am Ende der schulischen Ausbildung eine Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt werden.
Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils an einem Tag pro Woche und zwei ein- bis zweiwöchigen Blockpraktika pro Schuljahr.
Im zweiten Ausbildungsjahr kann die praktische Ausbildung z.B. auch im Behindertenbereich, in der Kinder- und Jugendarbeit, in Grundschulförderklassen und im Kleinkindbereich abgeleistet werden.
Dauer
3 Jahre Vollzeit
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in eine Ausbildung von zwei Schuljahren an der Fachschule für Sozialpädagogik (schulische Ausbildung) und ein durch die Fachschule begleitetes berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum) von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Voraussetzungen
in Bearbeitung
Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr. Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Es wird eine Warteliste geführt, da in der Regel mehr Bewerbungen eingehen, als Schulplätze zur Verfügung stehen.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
- Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,
- beglaubigte Abschriften oder Fotokopien der oben genannten Zeugnisse,
- beglaubigte Kopie des Nachweises über eine evtl. ausgeübte Berufstätigkeit oder eines Praktikums,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Fachschule für Sozialpäda- gogik die Bewerberin bereits früher ohne Erfolg an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchen Fachschulen für Sozialpädagogik die Bewerberin sich in diesem Jahr noch beworben hat,
- ein Passbild und
- bei Minderjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Unterrichtsfächer
2BKSP 1 | 2BKSP 2 | |
---|---|---|
1. Pflichtbereich | ||
1.1. Fächer |
||
Religionslehre/Religionspädagogik |
2 | 2 |
Deutsch |
2 | 2 |
Englisch * |
2 | 2 |
1.2. Handlungsfelder |
||
Berufliches Handeln fundieren |
3,5 | 4 |
Erziehung und Betreuung gestalten |
3,5 | 4 |
Bildung und Entwicklung fördern I |
3,5 | 3 |
Bildung und Entwicklung fördern II |
5,5 | 5 |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben |
3 | 3 |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln |
2 | 2 |
Sozialpädagogisches Handeln |
4 | 4 |
2. Wahlpflichtbereich | ||
z. B.: Theaterpädagogik, Naturpädagogik, Kleinkindpädagogik, Sport- und Bewegungspädagogik, Freizeit- und Jugendarbeit |
2 | 2 |
33 | 33 | |
3. Wahlbereich | ||
3.1 Mathematik (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife) |
3 | 3 |
3.2 weitere Wahlfächer |
2 | 2 |
* maßgebendes Fach nur für den Erwerb der Fachhochschulreife
Prüfung
Am Ende der schulischen Ausbildung
- Eine schriftliche Prüfung
- Eine Facharbeit mit Fachgespräch
- Mindestens eine mündliche Prüfung
Am Ende des einjährigen Berufspraktikums
- Kolloquium
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch den Besuch des Zusatzunterrichts in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik möglich.
Abschluss
Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin.
Bei erfolgreichem Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung die allgemeine Fachhochschulreife, die zur Aufnahme aller Studiengänge an Fachhochschulen in der Bundesrepublik berechtigt..