Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) (3BKSPT)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife.
Zielgruppe
Interessenten mit mindestens dem mittlerem Bildungsabschluss und dem erfolgreichen Abschluss des Berufskollegs für Sozialpädagogik bzw. weitere Zugangsvorsaussetzungen, die unter Voraussetzungen aufgelistet sind.
Besonderheiten
An der Mathilde-Planck- Schule gibt es eine Vielfalt von Wahlpflichtfächern, die in den einzelnen Ausbildungsjahren ausgewählt werden können, z.B. Theaterpädagogik, Naturpädagogik, Kleinkindpädagogik, Sport- und Bewegungspädagogik.
Während der dreijährigen Ausbildung kann am Mathematikunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen werden und am Ende der Ausbildung eine Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt werden.
Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils an zwei Tagen pro Woche und zwei ein- bis zweiwöchigen Blockpraktika pro Schuljahr in Tageseinrichtungen für Kinder.
Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Dauer
3 Jahre (2 Tage Praxis und 3 Tage Unterricht pro Woche)
Voraussetzungen
- der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und - der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes, oder
ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung, oder
die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft sowie jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist, oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen); wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Mindestfrist, ab der die Berechtigung zum Besuch der Fachschule eintritt, entsprechend und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann, oder
eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
sowie der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Kindertageseinrichtung und dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften der Ausbildungsverordnung.
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr. Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
- Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,
- beglaubigte Abschriften oder Fotokopien der oben genannten Zeugnisse,
- beglaubigte Kopie des Nachweises über eine evtl. ausgeübte Berufstätigkeit oder eines Praktikums,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Fachschule für Sozialpädagogik die Bewerberin bereits früher ohne Erfolg an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchen Fachschulen für Sozialpädagogik die Bewerberin sich in diesem Jahr noch beworben hat,
- ein Passbild und
- bei Minderjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
- Bestätigung der Praxisstelle zum Ausbildungsvertrag.
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer | Wochenstunden | ||
---|---|---|---|
1. Pflichtbereich | 3BKSPT 1 | 3BKSPT 2 | 3BKSPT 3 |
1.1. Fächer |
|||
Religionslehre/Religionspädagogik |
2 | 1 | 1 |
Deutsch |
1 | 2 | 1 |
Englisch * |
1 | 2 | 1 |
1.2. Handlungsfelder |
|||
Berufliches Handeln fundieren |
2,5 | 2,5 | 2,5 |
Erziehung und Betreuung gestalten |
2,5 | 2 | 3 |
Bildung und Entwicklung fördern I |
2 | 2,5 | 2 |
Bildung und Entwicklung fördern II |
4,5 | 3 | 3 |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben |
2 | 2 | 2 |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln |
1 | 1 | 2 |
2. Wahlpflichtbereich | |||
z.B. Theaterpädagogik, Naturpädagogik, Kleinkindpädagogik, Sport- und Bewegungspädagogik, Freizeit- und Jugendarbeit |
2 | 2 | 2 |
20,5 | 20 | 19,5 | |
3. Wahlbereich | |||
3.1 Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik |
2 | 2 | 2 |
3.2 weitere Wahlfächer |
|||
4. Praxis: mind. 2000 Stunden |
* maßgebendes Fach nur für den Erwerb der Fachhochschulreife
Prüfung
- Eine schriftliche Prüfung
- Eine Facharbeit mit Fachgespräch
- Mindestens eine mündliche Prüfung
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch den Besuch des Zusatzunterrichts in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik möglich.
Abschluss
Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin.
Bei erfolgreichem Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung die allgemeine Fachhochschulreife, die zur Aufnahme aller Studiengänge an Fachhochschulen in der Bundesrepublik berechtigt.