Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer
- Prüfung
- Ausbildungskosten
x
Ziele
Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistent“ an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz soll dazu befähigen, in Einrichtungen öffentlicher und freier Träger, als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Besonderheiten
Die schulische Ausbildung erfolgt an vier Tagen pro Woche, die praktische an einem Tag pro Woche und zwei ein- bis zweiwöchigen Blockpraktika pro Schuljahr in Tageseinrichtungen für Kinder.
Das erste Schulhalbjahr ist Probezeit.
Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre und gliedert sich in
- eine Ausbildung von zwei Schuljahren in der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (schulische Ausbildung) und
- ein durch die Berufsfachschule begleitetes berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum) von einem Jahr in einer Einrichtung, die dem Berufsbild der Sozialpädagogischen Assistenz entspricht.
Voraussetzungen
Anmerkung: Wenn Sie aktuell nicht alle Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich trotzdem. Die Aufnahmevoraussetzungen werden noch ergänzt sobald die rechtsgültige Fassung der Ausbildungsverordnung vorliegt.
- Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz ist das Abschlusszeugnis der Hauptschule, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note “befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens die Note 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- Der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung, die dem Arbeitsgebiet einer Kinderpflegerin entspricht (in der Regel eine Tageseinrichtung für Kinder bis sechs Jahre).
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen jeweils ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr. Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Es wird eine Warteliste geführt, da in der Regel mehr Bewerbungen eingehen, als Schulplätze zur Verfügung stehen.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
- Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,
- beglaubigte Abschrift oder Fotokopie der Zeugnisse nach den Aufnahmevoraussetzungen, Nr. 1 oder/und der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,
- beglaubigte Kopien der Nachweise über eine evtl. ausgeübte Berufstätigkeit,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz die Bewerberin bereits früher an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz die Bewerberin sich in diesem Jahr noch beworben hat und
- ein Passfoto
- bei Minderjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
- Nachweis über einen Praktikumsplatz in einer Kindertageseinrichtung (kann nachgereicht werden)
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur in Form von beglaubigten Kopien ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Unterrichtsfächer (vorläufige Darstellung – Änderung nach aktueller VO)
Unterrichtsfächer | Stundenzahl pro Woche | |
---|---|---|
1. Schuljahr | 2. Schuljahr | |
1. Pflichtbereich | ||
1.1 Fächer |
||
Religionslehre |
2 | 2 |
Deutsch |
3 | 2 |
Gemeinschaftskunde |
1 | 1 |
Englisch* |
1 | 1 |
1.2 Handlungsfelder |
||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln |
4 | 4 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse I |
3,5 | 3,5 |
Anregung der Sinne und kreativer Ausdrucksmöglichkeiten |
4 | 3 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse II |
4 | 5 |
Gruppen pädagogisch begleiten |
2,5 | 2,5 |
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten |
1 | 1 |
Übergänge mitgestalten |
1 | 1 |
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen |
3 | 3 |
Sozialpädagogisches Handeln |
4 | 4 |
2. Wahlpflichtbereich | 2 | 2 |
|
||
3. Wahlbereich | 2 | 2 |
* kein maßgebendes Fach
Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil am Ende der schulischen Ausbildung.
Schriftliche Prüfung:
- Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren (150 Minuten)
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I (150 Minuten)
Mündliche Prüfung:
In mindestens einem maßgebenden Fach oder Handlungsfeld des Pflichtbereiches.
Erziehungspraktische Prüfung am Ende des Berufpraktikums:
Sie besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem praktischen Teil.
Ausbildungskosten
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Notwendige Beförderungskosten werden entsprechend den Bestimmungen ersetzt. Kosten fallen an in Nahrungszubereitung (€ 1,50 pro Woche) und Textilarbeit/Werken (Material). Es besteht Beihilfemöglichkeit nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög). Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.