Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife.
Zielgruppe
Interessenten mit mindestens dem mittlerem Bildungsabschluss und dem erfolgreichen Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten bzw. weitere Zugangsvorsaussetzungen, die unter Voraussetzungen aufgelistet sind.
Besonderheiten
An der Mathilde-Planck- Schule gibt es eine Vielfalt von Wahlpflichtfächern, die in den einzelnen Ausbildungsjahren ausgewählt werden können z.B. Theaterpädagogik, Naturpädagogik, Kleinkindpädagogik, Sport- und Bewegungspädagogik.)
Während der dreijährigen Ausbildung kann am Mathematikunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen werden und am Ende der schulischen Ausbildung eine Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt werden.
Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils an einem Tag pro Woche und zwei ein- bis zweiwöchigen Blockpraktika pro Schuljahr.
Im Zusammenhang mit dem Besuch des Wahlpflichtfaches Sport- und Bewegungspädagogik und dem Motorikzentrum an unserer Schule kann nach zwei Jahren eine Prüfung zum Übungsleiter (Übungsleiterschein C für Kleinkindturnen und Eltern- Kind- Turnen) beim Schwäbischen Turnerbund abgelegt werden.
Im zweiten Ausbildungsjahr kann die praktische Ausbildung z.B. auch im Behindertenbereich, in der Kinder- und Jugendarbeit, in Grundschulförderklassen und im Kleinkindbereich abgeleistet werden.
Dauer
3 Jahre Vollzeit
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in eine Ausbildung von zwei Schuljahren an der Fachschule für Sozialpädagogik (schulische Ausbildung) und ein durch die Fachschule begleitetes berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum) von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Voraussetzungen
(1) Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind:
- Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasium im achtjährigen Bildungsgang und
- a) der erfolgreiche Abschluss eines einjährigen Berufskollegs Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
b) ein Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung und - der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entspricht.
(2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen (1) Nr. 1. und 3. erfüllen und
- ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Abs.2 Nr. 1-3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossen Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“ besucht wurde, oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.
Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, werden auf das sechswöchige Praktikum anteilig angerechnet.
(3) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die bisher genannten Voraussetzungen erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die die Voraussetzungen (1) Nr.1 und 3 erfüllen, wenn sie
- eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- a) ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Abs. 2 Nr. 1-3 KiTaG oder
b) eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Tagesmutter mit mehreren Kindern oder
c) die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren nachweisen.
Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, werden auf die Vollzeittätigkeit nach Nr. 1 oder das Praktikum nach Nr. 2 a) angerechnet.
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer | Stundenzahl pro Woche | |
---|---|---|
1. Pflichtbereich | 2 BKSP | 2 BKSP |
1.1 Fächer |
||
Religionslehre/Religionspädagogik |
2 | 2 |
Deutsch |
2 | 2 |
Englisch * |
2 | 2 |
1.2 Handlungsfelder |
||
Berufliches Handeln fundieren |
3,5 | 4 |
Erziehung und Betreuung gestalten |
3,5 | 4 |
Bildung und Entwicklung fördern I |
3,5 | 3 |
Bildung und Entwicklung fördern II |
5,5 | 5 |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben |
3 | 3 |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln |
2 | 2 |
Sozialpädagogisches Handeln |
4 | 4 |
2. Wahlpflichtbereich | ||
z. B.: Theaterpädagogik, Naturpädagogik, Kleinkindpädagogik, Sport- und Bewegungspädagogik, Freizeit- und Jugendarbeit |
2 | 2 |
33 | 33 | |
3. Wahlbereich | ||
3.1 Mathematik (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife) |
3 | 3 |
3.2 weitere Wahlfächer |
2 | 2 |
* maßgebendes Fach nur für den Erwerb der Fachhochschulreife
Prüfung
Am Ende der schulischen Ausbildung
- Eine schriftliche Prüfung
- Eine Facharbeit mit Fachgespräch
- Mindestens eine mündliche Prüfung
Am Ende des einjährigen Berufspraktikums
- Kolloquium
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch den Besuch des Zusatzunterrichts in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik möglich.
Abschluss
Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin.
Bei erfolgreichem Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung die allgemeine Fachhochschulreife, die zur Aufnahme aller Studiengänge an Fachhochschulen in der Bundesrepublik berechtigt..