Dreijährige Berufsfachschule für Pflege (3BFP)
AZAV-zertifiziert
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Aufnahmevoraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterricht: Stundenverteilung
- Prüfungen
- Abschluss
- Ausbildungskosten
Ziele
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Pflegefachfrau und zum staatlich anerkannten Pflegefachmann an der Berufsfachschule für Pflege vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akuten und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen Kompetenzen (fachlich, methodisch, personal, sozial, interkulturell u.a.).
Zielgruppe
Die neue und breit angelegte (generalistische) Ausbildung ist besonders für Schülerinnen und Schüler geeignet, die einen Beruf im pflegerischen Bereich anstreben. Durch einen erfolgreichen Abschluss haben die Absolventen die Möglichkeit, in allen Bereichen der Pflege, also im Akutbereich im Krankenhaus, in der stationären oder ambulanten Altenpflege und in der Kinderkrankenpflege zu arbeiten.
Besonderheiten
Bei der Ausbildung in der Pflege wechseln sich das Lernen in der Schule und in der Praxis ab. Die Auszubildenden erwerben über einen Zeitraum von drei Jahren die erforderlichen professionellen Kompetenzen. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen findet der Unterricht in der Schule statt, an drei Tagen sind die Pflegeschülerinnen und –schüler in der Praxis. Zusätzlich sind pro Schuljahr ein bis zwei kurze Schulblöcke eingeplant.
Dauer
3 Jahre (Ausbildung in Teilzeit ist in 4 Jahren möglich)
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Pflege sind:
- der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand,
- der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Ausbildung zur Krankenpflegehelfer*in oder Altenpflegehelfer*in,
- Ein gültiger Ausbildungsvertrag mit einer von der Schule genehmigten Einrichtung der akuten oder dauerhaften stationären oder ambulanten Pflege.
Eine Aufnahme in das zweite Ausbildungsjahr ist für Altenpflegehelfer*innen und Krankenpflegehelfer*innen auf Antrag möglich. Über weitere Verkürzungsmöglichkeiten entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Zusätzlich sind von ausländischen Bewerbern, die das Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme im kommenden Schuljahr. Sind freie Schulplätze vorhanden, ist ein späterer Aufnahmetermin möglich.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
- lückenloser Lebenslauf in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls ausgeübte Berufstätigkeit/Praktikum,
- eine beglaubigte Abschrift oder Kopie der Zeugnisse nach II 1 und weiterer Qualifikationen
- ein gültiger Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der akuten und dauerhaften stationären oder ambulanten Pflege bzw. eine vorläufige Ausbildungsbestätigung
- ein Passfoto,
- bei Minderjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welche Schule für Pflege der Bewerber bereits einen Aufnahmeantrag gerichtet hat
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Unterricht: Stundenverteilung
CE | Titel | gesamt Stunden | 1./2. AD | 3. AD |
---|---|---|---|---|
1 | Ausbildungsart Pflegefachfach/ Pflegefachmann werden | 70 | 70 | - |
2 | Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen | 180 | 180 | - |
3 | Erste Pflegeerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren | 80 | 80 | - |
4 | Gesundheit fördern und präventiv handeln | 160 | 80 | 80 |
5 | Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch untersützen und Patientensicherheit stärken | 340 | 200 | 140 |
6 | In Akutsituationen sicher handeln | 120 | 60 | 60 |
7 | Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team | 160 | 80 | 80 |
8 | Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten | 250 | 160 | 90 |
9 | Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert fördern | 200 | 150 | 50 |
10 | Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern | 180 | 120 | 60 |
11 | Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen untersützen | 160 | 80 | 80 |
Summe | 1900 | 1260 | 640 |
Praktische Ausbildung: 1. und 2. Ausbildungsjahr
Einsatzbereich | Umfang Stunden | Einsatzort |
---|---|---|
Orientierungdseinsatz | mindestens 400 - 600 | Träger der praktischen Ausbildung |
Pflichteinsatz Versorgungsbereiche I bis III | jeweils 400 |
z.B. ambulanter Pflegedienst, Krankenhaus*, (Alten-)Pflegeheim* |
Pflichteinsatz Pädiatrische Versorgung | mindestens 60 - 120 | z.B. Kinderkrankenhaus |
* Mindestens ein Praxiseinsatz in einem der drei Versorgungsbereiche muss beim Träger der praktischen Ausbildung absolviert werden
Praktische Ausbildung: 3. Ausbildungsjahr
Einsatzbereich | Umfang Stunden | Einsatzort |
---|---|---|
Pflichteinsatz | 120 | Psychiatrische Versorgung |
Vertiefungseinsatz | 500 |
Träger der praktischen Ausbildung |
Weiterer Einsatz | 80 | z.B. Rehabilitation, Palliation |
Zur freien Verfügung | 80 | Träger der praktischen Ausbildung |
Gesamt (1.-3. Ausbildungsjahr) | 2500 |
Prüfungen
Zum Ende des zweiten Ausbildungsjahrs wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Die Abschlussprüfung im letzten Drittel der Ausbildung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil.
Abschluss
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt man die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann“.
Ausbildungskosten
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Materialkosten sind teilweise selbst zu tragen.