Einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (1 BFAH)
Die Ausbildung der Altenpflegehilfe vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.
Neben der Einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (1 BFAH) wird als zweiter Ausbildungszweig die Zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe für Nichtmuttersprachlerinnen und Nichtmuttersprachler (2BFAHM) angeboten.