Dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege (3BFA)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger an der Berufsfachschule für Altenpflege vermittelt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.
Bewerber mit Mittlerem Bildungsabschluss können bei Belegung des Zusatzprogramms zur Erlangung der Fachhochschulreife am Ende der dreijährigen Ausbildung die Prüfung zur Fachhochschulreife ablegen.
Zielgruppe
Die Dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege ist ein Bildungsangebot für Interessenten mit Mittlerem Bildungsabschluss. Sie eignet sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf in der stationären oder ambulanten Altenpflege anstreben.
Besonderheiten
Bei der Ausbildung in der Altenpflege wechseln sich das Lernen in der Schule und in der Praxis ab. Die Schüler erwerben über einen Zeitraum von drei Jahren die erforderliche professionelle Kompetenz.
An zwei aufeinander folgenden Tagen findet der Unterricht in der Schule statt, an drei Tagen sind die Altenpflegeschülerinnen und –schüler in der Praxis.
Dauer
3 Jahre.
Voraussetzungen
- der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand,
oder
- der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder Altenpflegehelferin,
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis,
- die Erklärung einer von der Schule genehmigten Einrichtung der Altenhilfe (stationäre oder ambulante Einrichtungen), dass sie den Bewerber praktisch ausbildet.
Eine Aufnahme in das zweite Ausbildungsjahr ist möglich für Altenpflegehelfer/-innen und Krankenpflegehelfer/-innen, wenn die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses mindestens 2,5 beträgt. Über Verkürzungsmöglichkeiten bei Heilerziehungspflegehelfer/-helferinnen entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Zusätzlich sind von ausländischen Bewerbern, die das Zeugnis nach Abs. 1 nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Diese werden in einem Deutschtest überprüft.
Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme im kommenden Schuljahr. Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
- lückenloser Lebenslauf in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls ausgeübte Berufstätigkeit/Praktikum,
- eine beglaubigte Abschrift oder Kopie der Zeugnisse nach 1 und 2 der Voraussetzungen und weiterer Qualifikationen,
- ein Passbild,
- bei Minderjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welche Schule für Altenpflege der Bewerber bereits einen Aufnahmeantrag gerichtet hat,
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis.
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Die Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Platzreservierung. Sie müssen daraufhin mit einer von der Schule genehmigten Ausbildungsstelle einen Ausbildungsvertrag abschließen. Erst nach Vorlage des Vertrags erfolgt die endgültige Zusage. Der Vertrag muss der Schule mindestens drei Wochen vor Unterrichtsbeginn vorliegen. Wenn mehr Bewerber vorhanden sind als Schulplätze, wird eine Warteliste geführt. Eine Beratung hinsichtlich der Ausbildungsstelle wird von der Schule angeboten.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer | Durchschnittliche Zahl der Wochenstunden | ||
---|---|---|---|
1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr | |
1. Pflichtbereich | |||
Religionslehre/Religionsgeragogik |
1 | 1 | 1 |
Deutsch |
1 | 1 | 1 |
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege |
10 | 10 | 10 |
Unterstützung bei der Lebensgestaltung |
2 | 2 | 1 |
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen |
2 | 1 | 1 |
Altenpflege als Beruf |
1 | 2 | 2 |
2. Wahlpflichtbereich | 1 | 1 | 1 |
18 | 18 | 17 | |
3. Wahlfächer | |||
Zusatzprogramm zur Erlangung der Fachhochschulreife |
|||
Deutsch |
- | - | 1 |
Englisch |
2 | 2 | 2 |
Mathematik |
2 | 2 | 2 |
Weitere Wahlfächer |
1 | 1 | 1 |
4. Praktische Ausbildung | 850 Std. | 850 Std. | 800 Std. |
Außenpraktika: |
|||
Psychiatrische Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder andere Einrichtungen der Psychiatrie: |
300 Std. | ||
Allgemeinkrankenhäuser, insb. mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt, oder geriatrische Fachkliniken: |
200 Std. | ||
Ambulante oder stationäre Einrichtung (je nach Ausbildungsbetrieb): |
300 Std. |
Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil.
Abschluss
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt man die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Altenpflegerin“ oder „staatlich anerkannter Altenpfleger“.