Einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (1 BFAH)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Die Ausbildung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.
Zielgruppe
Die Einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe ist ein Bildungsangebot für Interessenten mit Hauptschulabschluss. Sie eignet sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf in der stationären oder ambulanten Altenpflegehilfe anstreben.
Besonderheiten
Bei der Ausbildung in der Altenpflegehilfe wechseln sich das Lernen in der Schule und in der Praxis ab. Die Schüler erwerben über einen Zeitraum von einem Jahr die erforderliche professionelle Kompetenz.
An zwei aufeinander folgenden Tagen findet der Unterricht in der Schule statt, an drei Tagen sind die Altenpflegehilfeschülerinnen und –schüler in der Praxis.
Dauer
1 Jahr.
Voraussetzungen
- der Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis,
- die Erklärung einer von der Schule genehmigten Einrichtung der Altenhilfe (stationäre Einrichtungen), dass sie den Bewerber praktisch ausbildet.
Zusätzlich sind von ausländischen Bewerbern, die das Zeugnis nach 1 nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Diese werden in einem Deutschtest überprüft.
Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme im kommenden Schuljahr. Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
- lückenloser Lebenslauf in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls ausgeübte Berufstätigkeit/Praktikum,
- eine beglaubigte Abschrift oder Kopie der Zeugnisse nach 1 der Voraussetzungen,
- ein Passbild,
- bei Minderjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welche Schule für Altenpflege der Bewerber bereits einen Aufnahmeantrag gerichtet hat,
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis.
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Die Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Platzreservierung. Sie müssen daraufhin mit einer von der Schule genehmigten Ausbildungsstelle einen Ausbildungsvertrag abschließen. Erst nach Vorlage des Vertrags erfolgt die endgültige Zusage. Der Vertrag muss der Schule mindestens drei Wochen vor Unterrichtsbeginn vorliegen. Wenn mehr Bewerber vorhanden sind als Schulplätze, wird eine Warteliste geführt. Eine Beratung hinsichtlich der Ausbildungsstelle wird von der Schule angeboten.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer | Durchschnittliche Zahl der Wochenstunden |
---|---|
1. Schuljahr | |
1. Pflichtbereich | |
Religionslehre/Religionsgeragogik |
1 |
Deutsch |
1 |
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege |
10 |
Unterstützung bei der Lebensgestaltung |
2 |
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen |
2 |
Altenpflege als Beruf |
1 |
2. Wahlpflichtbereich | 1 |
18 | |
3. Wahlbereich | 2 |
4. Praktische Ausbildung | 850 Stunden |
Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil.
Abschluss
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt man die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“.